Zuschuss für Notebook oder Tablet für den Schulunterricht möglich!

Ein Zuschuss für Tablets oder Notebooks über das Jobcenter ist möglich. Dies ist eine neue Regelung für Familien mit Bezug von Leistungen nach SGBII: Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht.

Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II

  • Für mehr Bildungsgleichheit in Zeiten von Distanzunterricht
  • Falls dafür benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • Im Regelfall bis zu 350,- Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör
  • Kann rückwirkend ab 1.Januar beim Jobcenter beantragt werden

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