Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II
- Für mehr Bildungsgleichheit in Zeiten von Distanzunterricht
- Falls dafür benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
- Im Regelfall bis zu 350,- Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör
- Kann rückwirkend ab 1.Januar beim Jobcenter beantragt werden
Weiterlesen „Zuschuss für Notebook oder Tablet für den Schulunterricht möglich!“